Welche Ziele hat das Programm?
Deutschland hat sich verpflichtet, die schrittweise Annäherung der
Ukraine an die Nato und die EU in jeder Form zu unterstützen und alle
Maßnahmen zu fördern, die eine politische Stabilisierung der Ukraine
zum Ziel haben. Dank ihres hervorragenden wissenschaftlichen
Potenzials und der traditionell engen Bindungen zwischen deutschen
und ukrainischen Hochschulen hat die Ukraine beste Voraussetzungen,
durch studentischen und wissenschaftlichen Austausch mit deutschen
Hochschulen die Demokratie im eigenen Land zu stabilisieren.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich deutsche Hochschulen (Fachbereiche, Institute)
oder Forschungseinrichtungen, die partnerschaftliche Beziehungen zu
ukrainischen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen haben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Fachkurse, Workshops, Seminare oder Tagungen in der
Ukraine und/oder in Deutschland. Forschungsaufenthalte ukrainischer
Wissenschaftler an deutschen Hochschulen, die im Zusammenhang mit
diesen Maßnahmen stehen, werden ebenfalls gefördert. Förderfähig sind
alle Ausgaben, die durch die Planung, Vorbereitung, Werbung und
Durchführung im Rahmen einer Maßnahme entstehen.
Welche Fachrichtungen werden gefördert?
Es werden vorrangig die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften
(Internationale Beziehungen, Geschichte, Kulturwissenschaften u.a.m.)
gefördert, insbesondere die Rechtswissenschaft (Deutsches Recht,
Recht der EU, Menschenrechte u.a.m.).
Welche Zielgruppen sollen angesprochen werden?
Zielgruppe sind Studierende, Graduierte und Wissenschaftler aus der
Ukraine, die sich für den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft in
der Ukraine engagieren, sowie deutsche Studierende und
Wissenschaftler, die sich mit der gleichen Zielsetzung für die
Ukraine interessieren. Bei Themen von trilateralem Interesse -
Deutschland, Ukraine und Polen bzw. Belarus - können auch polnische
bzw. belarussische Studierende und Wissenschaftler gefördert werden.
Welche Rahmenbedingungen sollen die Maßnahmen erfüllen?
Dauer einer einzelnen Veranstaltung in der Regel bis zu 14 Tagen
Teilnehmerzahl in der Regel 15 - 20 Personen
Dauer der Studienaufenthalte: bis zu 2 Monaten
Für die Kosten der Maßnahmen gelten folgende Richtwerte:
Seminare, Tagungen und Workshops in der Ukraine: ca. 20.000,- Euro
Seminare und Tagungen in Deutschland: ca. 30.000,- Euro
Die Förderung der Forschungsaufenthalte ukrainischer Wissenschaftler
erfolgt im Rahmen der DAAD-Richtlinien (s. Förderrichtlinien).
Wo können geförderte Maßnahmen durchgeführt werden?
Die Maßnahmen können in der Ukraine und/oder in Deutschland
durchgeführt werden. Bei trilateralen Themen können auch Maßnahmen in
Polen bzw. Belarus gefördert werden.
Antragstellung
Der Antrag soll über das DAAD-Internet Portal portal.daad.de gestellt
werden. Die Programmbezeichnung lautet: 'Sonderprogramm Ukraine 2013'
Hier finden Sie das Antragsformular und die Formulare für den
Finanzierungsplan.
Antrag
Der Antrag soll aus folgenden Unterlagen bestehen:
http://www.daad.de/hochschulen/kooperation/20285.de.html?s=1&projektid
=56 003003
Antragsformular (Portal)
Finanzierungsplan (Portal)
Beschreibung der Maßnahme / Veranstaltung (Fachrichtung, Inhalte,
Programmablauf, Beschreibung der Zielgröße, Auswahl- und
Aufnahmeverfahren zur Teilnahme, Dauer, Qualifikation der Referenten/
Lehrkräfte in Form kurzer Lebensläufe);
Darlegung der erfolgten Abstimmungen mit wichtigen Partnern:
Partnerhochschulen und -Institutionen in der Ukraine, mit DAAD-
Informationszentrum, deutscher Botschaft etc.;
Darlegung der Zielsetzung der Maßnahme im Hinblick auf die Ziele des
Förderprogramms
Zeitplan (Vorlauf, Werbung, Aufnahmeverfahren, Durchführung)
Wir bitten Sie, die in den Förderrichtlinien vorgesehenen Sätze und
Hinweise zum Programm zu beachten. Bitte beachten Sie den Leitfaden
zur Antragstellung.
Antragsschluss
Bewerbungsschluss ist der 15.09.2012 für Maßnahmen in 2013. Frühester
Maßnahmenbeginn ist Januar 2013.
Förderdauer
Die Mittel werden immer für ein Haushaltsjahr per Zuwendungsvertrag
bewilligt.
Welche Auswahlkriterien gibt es?
Bei der Entscheidung über die Förderung der Anträge sind folgende
Kriterien maßgeblich:
Fachliche Qualität der beabsichtigten Maßnahme: Qualifikation der
beteiligten Hochschullehrer, Inhaltliche Ausarbeitung,
Berücksichtigung der Programmziele, Einbindung der Zielgruppen
Stand und Qualität der Vorbereitungs- und Planungsarbeiten
Plausibilität des Finanzierungsplanes
Einhaltung der formalen Kriterien.
Ansprechpartner und weitere Informationen Bei Rückfragen wenden Sie
sich bitte an: DAAD, Referat 322 Frau Ljuba Konjuschenko E-Mail:
Konjuschenko@daad.de Tel: 0228-882-851
Informationen und Vordrucke für die Antragstellung
http://www.daad.de/hochschulen/kooperation/20285.de.html?s=1&projektid=56 003003
Anlage 1. Leitfaden für die Antragstellung
Anlage 2. Förderrichtlinien
Anlage 3. Formular für die Projektbeschreibung Fachkurs, Workshop,
Seminar und Tagung in Deutschland
Anlage 4. Formular für die Projektbeschreibung Fachkurs, Workshop,
Seminar und Tagung in der Ukraine
Anlage 5. Antragsformular für Forschungsaufenthalte ukrainischer
Wissenschaftler
Die nicht im Portal hinterlegten Vordrucke sollen dem Antrag als
Anlagen beigefügt werden.
WICHTIGER HINWEIS Die Durchführung der Maßnahmen steht unter dem
Vorbehalt, dass dem DAAD im Jahr 2013 die notwendigen Haushaltsmittel
zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Unterstützung der Demokratie
in der Ukraine
http://www.daad.de/hochschulen/kooperation/20285.de.html?s=1&projektid
=56 003003
Ausschreibung.pdf
Leitfaden für die Antragstellung
Förderrichtlinien
Formular Projektbeschreibung Seminar in Deutschland
Formular Projektbeschreibung Seminar in der Ukraine
Antragsformular Forschungsaufenthalte
Bewerbungsmöglichkeiten Online-Antragstellung » Sonderprogramm
Ukraine 2013
http://www.daad.de/hochschulen/kooperation/20285.de.html?s=1&projektid
=56 003003
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